Kontakt

lic. phil. Christine Eberle
Fachpsychologin für Psychotherapie FSP
Fachpsychologin für Kinder- und Jugendpsychologie FSP
Kirchgasse 28
8706 Meilen
T: 044 923 40 80

Mail:

chr.eberle(at)sunrise.ch

oder:

christine.eberle(at)fsp-hin.ch

linkedin.com/in/christine-eberle-32918697



Ab dem 1. Juli 2022 wird die psychologische Psychotherapie von der Grundversicherung der Krankenkassen finanziert, wenn das psychische Leiden einen Krankheitswert aufweist. Dafür braucht es NEU eine ärztliche Anordnung.

Die Anordnung stellt Ihnen Ihr Hausarzt, Ihre Hausärztin oder Ihr Kinderarzt, Ihre Kinderärztin aus. Auch PsychiaterInnen, sowie Ärztinnen mit einer SAPPM- Zusatzqualifikation dürfen eine Anordnung ausstellen.

Eine Anordnung ist für 15 Stunden gültig, danach muss sie durch den/die anordnende Arzt/Ärztin erneuert werden.

Nach 30 Sitzungen braucht es eine Fallbeurteilung durch einen/e PsychiaterIn. Sie werden über den/die anordnende Ärztin/Arzt dafür angemeldet. Die Entscheidung kann allenfalls auch aktenbasiert geschehen.

Es ist weiterhin möglich, die Kosten privat zu übernehmen oder über die Zusatzversicherung Ihrer Krankenkasse.

Für eine Sitzung (50 Min. Gespräch, 5  Min. Vor- und Nachbereitung) werden Fr. 150.- verrechnet.

Die Beiträge der einzelnen Kassen für Psychotherapien sind unterschiedlich hoch. Sie hängen von der jeweiligen Krankenkasse, der Art der Zusatzversicherung und den Ausführungen in den Reglementen der betreffenden Krankenkasse ab.

Ich empfehle Ihnen, sich bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, wieviel diese für eine Psychotherapie übernimmt.

Bei Verhinderung müssen die Termine mindestens 24 h im Voraus abgesagt werden, ansonsten werden sie in Rechnung gestellt (wird von der Krankenkasse nicht übernommen).